Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  • 1 Vertragsinhalt und Anwendungsbereich
    Der Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, bezieht sich auf sämtliche Dienstleistungen der ScottAIR GmbH, im folgenden ScottAIR genannt. Die Beförderung der Fluggäste von ScottAIR erfolgt durch eine Beauftragung von Luftfahrtunternehmen, die über eine entsprechende Betriebsgenehmigung vom Luftfahrtbundesamt (LBA) verfügen. Sie sind somit ausführende Luftfrachtführer. Welches Luftfahrtunternehmen mit der Durchführung des Fluges beauftragt wird, ist der von ScottAIR vor dem Flug an den Fluggast übermittelten Flugbestätigung zu entnehmen. Die AGB sind vereinbarter Bestandteil für alle mit ScottAIR geschlossenen Verträge. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch ScottAIR. Die gänzliche oder teilweise Unwirksamkeit einzelner Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit des Beförderungsvertrages im Übrigen. Ebenso gelten alle übrigen Bestimmungen fort.
  • 2 Vertragsabschluss
    Grundsätzlich erfolgt der Vertragsabschluss mit ScottAIR schriftlich, wobei Telefax und Email eingeschlossen sind. Nach Kontaktierung durch den Kunden erhält dieser von ScottAIR ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Beförderungsvertrages, welches durch schriftliche Buchungsbestätigung von ihm anzunehmen ist. Nach Zugang der Angebotsannahme des Kunden kommt ein rechtsverbindlicher Beförderungsvertrag zwischen dem Kunden und ScottAIR zustande.
  • 3 Beförderungsentgelt
    Soweit nichts anderes vereinbart, basiert das Beförderungsentgelt auf dem gültigen Flugstundenpreis der aktuellen Preisliste (Brutto in Euro) von ScottAIR. Es wird nach geleisteter Blockzeit zuzüglich aller für den Flug anfallenden Gebühren (u.a. behördliche Genehmigungen, Landegebühren) sowie etwaiger Übernachtungskosten abgerechnet. Als Blockzeit ist die Zeit zu verstehen, in welcher das Triebwerk des Luftfahrzeugs in Betrieb ist. Mit Abschluss des Beförderungsvertrages verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung des Flugpreises, welcher grundsätzlich sofort fällig ist. Sein gültiges Flugticket erhält der Kunde erst nach Zahlung des vollständigen Flugpreises.
  • 4 Zahlungsverzug, Stornierung und Widerruf
    Kommt der Kunde seiner Pflicht, den vereinbarten Flugpreis zu bezahlen, nicht oder nicht rechtzeitig nach und gerät somit in Zahlungsverzug, kann ScottAIR die Leistung bis zur Entrichtung des Beförderungsentgelts zurückbehalten. Besteht für ScottAIR die Möglichkeit, eine Ersatzbuchung vorzunehmen, kann ScottAIR die Flugbuchung streichen und anderweitig vergeben. Daraus folgt eine Reduzierung der Zahlungsansprüche von ScottAIR in Höhe des durch die Ersatzbuchung eingenommen Betrages. Ist eine Ersatzbuchung für ScottAIR unmöglich, hat der Kunde den Flugpreis wie bei einem Nichterscheinen gem. § 5 zu bezahlen. Für Erlebnisflüge ist keine Stornierung möglich. Das Ticket kann aber auf eine andere Person übertragen werden. Ein Widerrufsrecht des Fluggastes ist ausgeschlossen, da die gesetzlichen Vorschriften des Widerrufsrechts bei Fernabsatzverträgen vorliegendgem. §§ 312 II Nr.5, 312 g II 1 Nr. 9 BGB keine Anwendung finden. Geschäfts- und Frachtflüge können storniert werden. Folgende pauschalisierte Stornierungskosten sind im Stornierungsfall vom Kunden zu tragen:
  • Stornierung bis 2 Wochen vor dem Flugtermin: 20% des Flugpreises
  • Stornierung 7 Tage vor dem Flugtermin: 40% des Flugpreises
  • Stornierung weniger als 48 Stunden vor Flugbeginn: 60% des Flugpreises
  • Stornierung weniger als 24 Stunden vor Flugbeginn: 80% des Flugpreises
  • Stornierung weniger als 12 Stunden vor Flugbeginn / Nichterscheinen des Fluggastes: 100% des Flugpreises

Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Schaden des Dienstleistungsunternehmens geringer ist, als die oben genannten Sätze. ScottAIR kann einen höheren Schaden geltend machen, wenn sie hierfür den Nachweis führt.

  • 5 Verspätung, Nichterscheinen des Kunden
    Bei Verspätungen der Fluggäste ist ScottAIR verpflichtet, bis 15 Minuten nach der vereinbarten Check-In Zeit zu warten. Dies gilt jedoch nicht für den Fall, dass dadurch Folgeaufträge oder andere Termine von ScottAIR nicht mehr termingerecht wahrgenommen werden
    können. Wenn der geplante Flug infolge einer solchen Verspätung nicht mehr durchgeführt werden kann, verpflichtet sich der Kunde, denselben Flugpreis gemäß § 4 wie im Fall eines Nichterscheinens zu zahlen. Erscheint der Fluggast auch nach der vorgeschrieben Wartezeit von 15 Minuten nicht zum vereinbarten Abflugtermin, tritt er seinen Flug nicht an. Infolgedessen verfällt sein Anspruch auf Beförderung und Rückforderung des gezahlten Flugpreises. Hat er den Flugpreis noch nicht gezahlt, kann ScottAIR den vollständigen Flugpreis verlangen. Dies gilt nicht, wenn ScottAIR den Sitzplatz anderweitig vergeben kann. Schadensersatzansprüche des Fluggastes (z.B. vergebliche Fahrtkosten oder Verdienstausfall) sind ausgeschlossen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Schaden des Dienstleistungsunternehmens geringer ist, als die oben genannten Sätze. ScottAIR kann einen höheren Schaden geltend machen, wenn sie hierfür den Nachweis führt.
  • 6 Absagen, Verspätungen und Flugstreichungen durch ScottAIR
    Grundsätzlich ist ScottAIR bemüht, die Flugtermine gemäß der verbindlichen Vereinbarung einzuhalten. Die Durchführung von Hubschrauberflügen ist jedoch witterungs- und sichtabhängig. Auch ist sie an Auflagen der Flugsicherung und der zuständigen Luftfahrtbehörde gebunden. ScottAIR haftet daher nicht für Schäden des Kunden (u.a. Fahrt-/Übernachtungskosten, Verdienstausfall), wenn der gebuchte Flug aufgrund von Vorkommnissen undurchführbar oder nur verspätet durchführbar geworden ist, die außerhalb des Verantwortungsbereichs von ScottAIR liegen. Davon sind folgende Gründe umfasst: Wetterlage, unvorhersehbare technische Defekte, Restriktionen der Flugsicherung, Streiks oder ähnliche von ScottAIR nicht verschuldete Umstände. ScottAIR schuldet in jedem Fall nur den Hubschrauberflug und nicht das individuelle Flugerlebnis. Bei dem Vorkommnis eines unvorhersehbaren technischen Defekts, ist ScottAIR in keinem Fall dazu verpflichtet, ein Ersatzluftfahrzeug gleichen oder ähnlichen Typs zur Verfügung zu stellen. ScottAIR wird sich in diesen Fällen unverzüglich nach Kenntnis der Umstände mit dem Fluggast in Verbindung setzen, diesen darüber informieren und ggf. einen Alternativtermin anbieten.
    Für den Fall, dass ein Film- oder Fotoflug wetterbedingt abgebrochen werden muss, ist der Flug anteilig im Umfang der bereits geleisteten Blockzeit zu bezahlen. Schadensersatzansprüche des Fluggastes (z.B. vergebliche Fahrtkosten oder Verdienstausfall) sind ausgeschlossen.
  • 7 Mitteilungspflichten des Fluggastes, Maximalgewichte
    Die Durchführung des Fluges setzt voraus, dass das Gewicht des Fluggastes, einschließlich seines Handgepäcks, die maximale Sitzplatzbelastung von 140 kg nicht überschreitet. Der Fluggast ist verpflichtet, sein Körpergewicht wahrheitsgemäß vor der Flugdurchführung mitzuteilen. Er gibt sich die Überschreitung des maximal zulässigen Gesamtgewichts erst bei Erscheinen der Passagiere und kann der Flug aufgrund dessen nicht durchgeführt werden oder wünscht der Passagier auch keine veränderte Flugdurchführung (z.B. bei gewichtsbedingten Abänderungen in der Gruppen-zusammenstellung), rechnet ScottAIR entsprechend §§ 4,5 wie bei einem Nichterscheinen des Fluggastes ab. Auch sollte der Fluggast ScottAIR über etwaige körperliche Einschränkungen, gesundheitliche Probleme oder Schwangerschaften bereits vor Vertragsschluss in Kenntnis setzen.
  • 8 Ausschluss des Fluggastes
    Stehen Fluggäste vor dem geplanten Abflug unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, behält sich das verantwortliche Personal (Bodenpersonal und /oder Luftfahrzeugführer) vor, diese von der Teilnahme an dem Flug auszuschließen. Dies gilt auch, wenn sie durch ihr Verhalten den sicherheitsgerechten Ablauf des Fluges gefährden. Stellt sich ein sicherheitsgefährdendes Verhalten des Fluggastes erst nach dem Abflug heraus, ist der verantwortliche Luftfahrzeugführer berechtigt, den Flug auf kürzestem Wege abzubrechen. Für den Fall, dass aus dem Flugabbruch ScottAIR Mehrkosten entstehen (ungeplante Außenlandung, Übernachtung, usw.), ist der verursachende Fluggast in voller Höhe schadensersatzpflichtig. Kosten, die dem Fluggast aus einem Flugabbruch entstehen, gehen zu seinen Lasten. Eine Flugpreiserstattung ist in diesem Fall ausgeschlossen.Die IATA Gefahr-gutvorschriften gelten für Reisegepäck von Passagieren verbindlich. Führt ein Fluggast verbotene Gegenstände i.S.d. IATA mit sich und verweigert er, nach Aufforderung durch das verantwortliche Personal, das Zurücklassen der Gegenstände vor Flugantritt am Boden, so wird der Fluggast von der Teilnahme an dem Flug ausgeschlossen. Infolgedessen verfällt sein Anspruch auf Beförderung und Rückforderung des gezahlten Flugpreises. Hat er den Flugpreis noch nicht gezahlt, kann ScottAIR den vollständigen Ticketpreis verlangen. Schadensersatzansprüche des Fluggastes (z.B. vergebliche Fahrtkosten oder Verdienstausfall) sind ausgeschlossen.
  • 9 Außenlandungen
    Wird die Vorbereitung der Außenlandeplätze vom Auftraggeber übernommen, sind diese gemäß den Anweisungen von ScottAIR vorzubereiten. Der Auftraggeber verpflichtet sich, einen Mitarbeiter zu benennen, der gegenüber ScottAIR für die Auftragsabwicklung verantwortlich ist. Bei Anwesenheit des durch ScottAIR bereitgestellten Bodenpersonals, sind die Außenlandeplätze nach dessen Anweisungen vorzubereiten, während des Flugbetriebes instand zu halten sowie nach Durchführung des Auftrags in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Fluggäste und sonstige anwesende Personen haben den Anweisungen des Bodenpersonals und des Piloten vollumfänglich Folge zu leisten. Bei Schäden, die aus der Nichtbeachtung der Anweisungen entstehen, ist eine Haftung von ScottAIR ausgeschlossen.
  • 10 Frachtflüge
    Der Auftraggeber hat das Transportgut am vereinbarten Startplatz rechtzeitig, gewogen und mit Wiege- und Stücklisten versehen bereitzustellen. Maximalabmessungen und Gewicht des Transportguts sind gemäß des Angebots durch ScottAIR zwingend einzuhalten. Gefahrgut ist vom Auftraggeber entsprechend der IATA Gefahrgutvorschriften zu kennzeichnen, zu verpacken und mit entsprechenden Dokumenten zu versehen. Die Restriktionen der IATA Gefahrgutvorschriften bzgl. verbotener Transportgüter gelten verbindlich.
  • 11 Haftung
    Eine Haftung von ScottAIR für Personenschäden durch einen Unfall an Bord oder beim Ein- und Ausstieg ist ausgeschlossen. Gleiches gilt für entstandene Schäden wegen verspäteter Beförderung oder wegen Beschädigung oder Verlust des Hand- und Reisegepäcks. Für sämtliche oben genannte Schäden gegenüber den Fluggästen und ihrem Gepäck haftet das ausführende gewerbliche Luftfahrtunternehmen. Dessen Haftung bemisst sich nach den Verordnungen der EU, insbesondere den Verordnungen 2027/97, N889/202, C344/04 vom 10.01.06, 261/2004 EU. Sollte dennoch zusätzlich eine Schadensersatzhaftung von ScottAIR in Betracht kommen, wird diese auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
  • 12 Gerichtsstand
    Gerichtsstand für alle aus dem Beförderungsvertrag entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist, sofern gesetzlich zulässig, Lübeck.
    Die Zugrundelegung deutschen Rechts gilt zwischen den Vertragsparteien als ausdrücklich vereinbart.

Stand: 01. März 2021

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) unter https://ec.europa.eu/consumers/odr bereit. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist ScottAIR nicht verpflichtet und nicht bereit.